ARBEITSORIENTIERUNG IN CH@NGE RUHR

  • ist für Ch@nge Ruhr eine wichtige Kategorie zur Einordnung von Digitalisierungsprozessen
  • macht den Gegenstands- und Wertebezug deutlich, mit dem wir die Bedeutung der Arbeit der Beschäftigten und deren angemessene Berücksichtigung in den Digitalisierungsprozessen hervorheben wollen

 

Arbeitsorientierung kann eine ganze Reihe unterschiedlicher inhaltlicher Aspekte umfassen. Die folgende Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern zeigt eher die Bandbreite der Aspekte. Diese gelten jeweils auch nicht ausschließlich, sondern wir verstehen sie als sich ergänzende Bausteine.

 

Digitalisierungsprozesse sind aus der Perspektive von Ch@nge Ruhr als ‚arbeitsorientiert‘ zu verstehen, wenn der Fokus …

  • … auf die jeweilige „Arbeitsaufgabe“ bzw. auf die konkreten Tätigkeiten der Beschäftigten sowie auf deren Arbeitsorganisation gelegt wird. Das wäre z.B. erfüllt, wenn beim Design/bei der Gestaltung arbeitswissenschaftliche Gütekriterien (z.B. ‚Schädigungsfrei bis zur Rente ausführbar‘) berücksichtigt werden; das System der arbeitswissenschaftlichen Bewertung dient dabei als Grundlage.
  • … auf den „Mensch als zentralem Element von Organisation” gelegt wird; dabei wird insbesondere die mögliche Verbindung bzw. die ‚Schnittmenge‘ individueller und organisatorischer Ziele betont, die zwischen den Beteiligten ausgehandelt werden muss → Dabei wird ein umfassendes Verständnis von Rationalisierung angestrebt (‚besser arbeiten‘), das auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei gleichzeitiger Leistungssteigerung gerichtet ist. Hier ist häufig von ‚dual gains-‘ oder ‚win-win-‘Situationen die Rede.
  • … auf einer Beteiligung und aktiven Mitarbeit der Beschäftigten an den Digitalisierungsprozessen gelegt wird. Diese kann, über die Projektphasen hinweg, ganz unterschiedliche Formen annehmen und personell wie inhaltlich wechseln.
  • … auf die Verbesserung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen gerichtet ist → dabei werden etwa Leistungsverdichtung und Schutzregeln besonders im Blick behalten oder auf die Lernförderlichkeit für die Nutzenden des digitalisierten Systems geachtet.
  • … auf eine betriebliche Arbeitsregulierung (z.B. durch Betriebsvereinbarung) und Mitbestimmung beim Digitalisierungsprozess (mittels geeigneter Verfahren) gerichtet ist
  • bezogen auf ‚Technik‘, also z.B. Soft- und Hardwarelösungen, bereits in Konzeption und Entwicklung mögliche Konsequenzen und Folgen für die unterstützten Tätigkeiten oder für die Mensch-Technik-Interaktion berücksichtigt werden

 

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2. Juni 2022

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